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Urteile

Kostenübernahme bei verschuldetem Unfall oder bei unverschuldeter Verwicklung in einen Unfall.
Schuldig ...

Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht?
Kaskoschaden

Hier besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung, Sie haben die Weisungen zu beachten und die Obliegenheiten zu erfüllen. Zu den Obliegenheiten gehört die schriftliche Meldung innerhalb einer Woche, Sie haben alles zu tun, was zur Aufklärung und Minderung des Schadens dient! Sie sind nicht berechtigt gegenüber Dritten einen Schaden anzuerkennen oder zu bezahlen! Vor Auftragserteilung zur Instandsetzung Ihres Fahrzeuges haben Sie die Zustimmung Ihrer Versicherung einzuholen. Auch der Sachverständige wird von der Versicherung beauftragt, Sie können einen Sachverständigen vorschlagen.

Unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt?

Haftpflichtschaden (§ 249 BGB)

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Schwerpunkt:

Die freie Wahl des Sachverständigen haben Sie nur bei unverschuldeten Unfällen !

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird. Die Versicherung vertritt ihre eigenen Interessen und diese sind mit Ihren Interessen nicht Deckungsgleich.

KFZ-Schverständiger Stefan Lehnert